Lexikon F
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Das Kriminal-Lexikon +++ Beispielartikel: 'Forensische Analyse', 'Fahndung und Fahndungsprozess', 'Fahndung Aufklärung und Observation'
Als furtum usus wird die vorübergehende Benutzung einer fremden Sache (Gebrauchsanmaßung ) bezeichnet. Diese ist grundsätzlich nicht strafbar, es kommt auf den Grund der benutzung an. Jedoch ist der unbefugte Gebrauch von Fahrzeugen (§ 248 b
English: Pedestrian / Español: Peatón / Português: Pedestre / Français: Piéton / Italiano: Pedone
Fußgänger im polizeilichen Kontext bezeichnet Personen, die sich zu Fuß im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer, die besonderen Schutz genießen, da sie im Vergleich zu motorisierten Verkehrsteilnehmern besonders verletzlich sind. Die Polizei hat die Aufgabe, die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, Verkehrsregeln durchzusetzen und bei Unfällen und Verstößen zu ermitteln.
Füst ist die polizeiinterne Abkürzung von "Führungsstelle, sie hat Verwaltungs-, Kontroll- und Koordinationsaufgaben innerhalb ihrer Unterabte"