furtum usus, auch bekannt als "Gebrauchsanmaßung" liegt vor, wenn Jemand eine fremde Sache benutzt, die er aber zurückgeben will. Da er mithin den Eigentümer nicht dauerhaft enteignen will, liegt kein Diebstahl vor.
Siehe auch: Abdingbar, Abfindung, Invitatio ad offerendum, Ius dispositivum