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Das Delikt ist eine strafbare Handlung. Im Zivilrecht gibt es keine Strafen, daher wird hier von einer unerlaubten Handlung gesprochen. Die handelnde Person wird oft auch als als Delinquent bezeichnet, allerdings ist dies meist nur im Strafrecht üblich.
Beschreibung
In der Polizeiarbeit bezeichnet der Begriff 'Delikt' eine strafbare Handlung, die einen Verstoß gegen geltendes Gesetz darstellt. Delikte können von verschiedenen Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder Einbruch bis hin zu schwerwiegenden Verbrechen wie Mord oder Vergewaltigung reichen.
Die Beschreibung eines Delikts spielt eine entscheidende Rolle bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit. Durch eine detaillierte Beschreibung des Tatgeschehens, der beteiligten Personen und möglicher Beweismittel können Polizisten wichtige Hinweise gewinnen, um Täter zu identifizieren und Straftaten aufzuklären.
Es ist wichtig, dass Zeugen eines Delikts alle relevanten Informationen so präzise wie möglich dokumentieren und an die Polizei weitergeben. Eine genaue Beschreibung kann dabei helfen, den Tathergang zu rekonstruieren und die Ermittlungen erfolgreich voranzutreiben.
Delikte können sowohl auf strafrechtlicher als auch auf ordnungswidrigkeitenrechtlicher Ebene verfolgt werden. Die Polizei arbeitet eng mit Staatsanwaltschaften und Gerichten zusammen, um Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Im polizeilichen Kontext ist die Beschreibung eines Delikts daher von großer Bedeutung für die Aufklärung von Straftaten und die Durchsetzung des Rechtsstaats.
Anwendungsbereiche
- Straftaten
- Diebstahl
- Körperverletzung
- Betrug
- Drogenhandel
Beispiele
Der Begriff wird auch zur Kategorisierung einzelner Straftaten verwendet.
- Bagatelldelikt
- Vorsatzdelikt
- Offizialdelikt
- Einbruch
- Fahrerflucht
- Stalking
- Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Urkundenfälschung
- etc.
Aber auch verschiedenen Straftaten. die aus den gleichen Gründen begangen werden werden oft unter einem Deliktbegriff zusammengefasst
- Drogendelikte
- Gewaltdelikte
- Sexualdelikte
- Verkehrsdelikte
- etc.
Als "Kavaliersdelikt" werden Straftaten bezeichnet, die nach allgemeinen Verständnis entschuldbar sind. Vor Gericht hat dies meist nicht Bestand, da Richter dem Gesetz verpflichtet sind.
Risiken
- Mangelnde Beweise
- Widerstand von Tätern
- Gefährdung der Polizisten
- Fehlurteile
- Mangelnde Zusammenarbeit mit der Bevölkerung
Beispielsätze
- Das Delikt wurde schnell gemeldet.
- Die Beweise des Delikts waren eindeutig.
- Den Tätern des Delikts droht eine hohe Strafe.
- Die Polizisten untersuchten das Delikt gründlich.
- Die Delikte häuften sich in letzter Zeit.
Ähnliche Begriffe
- Straftat
- Verbrechen
- Vergehen
- Kriminalität
- Rechtsverletzung
Weblinks
- psychology-lexicon.com: 'Offense' im psychology-lexicon.com (Englisch)
Artikel mit 'Delikt' im Titel
- Drogendelikt: Drogendelikt im Polizeikontext bezieht sich auf eine strafrechtliche Handlung, die den illegalen Besitz, Handel, Vertrieb, Herstellung oder Konsum von kontrollierten Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz umfasst
- Verkehrsdelikt: Ein Verkehrsdelikt im Polizei Kontext bezieht sich auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder-gesetze, die die Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen gewährleisten sollen
- Wirtschaftsdelikt: Wirtschaftsdelikt im Polizeikontext bezieht sich auf eine Straftat, die gegen das Vermögen, die Wirtschaftsordnung oder die Integrität des Wirtschaftssystems gerichtet ist
- Gewaltdelikt: Gewaltdelikt bezieht sich im Polizeikontext auf strafbare Handlungen, bei denen Gewalt gegen Personen oder Sachen angewendet wird. Diese Delikte umfassen eine Vielzahl von Vergehen und Verbrechen, die körperliche oder psychische Schä . . .
- Kavaliersdelikt: Kavaliersdelikt bezeichnet im Polizei-Kontext eine geringfügige Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die oft als weniger schwerwiegend angesehen wird. Der Begriff impliziert, dass das Vergehen zwar illegal ist, aber gesellschaftlich . . .
- Sexualdelikt: Sexualdelikt bezeichnet im polizeilichen Kontext Straftaten, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Personen gerichtet sind. Diese Delikte umfassen eine Vielzahl von strafbaren Handlungen, die sexuelle Übergriffe, Missbrauch und . . .
- Bagatelldelikt: Ein Bagatelldelikt ist im deutschen Strafverfahrensrecht eine Straftat von geringer Bedeutung. Es wird oft auch als Kavaliersdelikt bezeichnet. Hier gibt es jedoch die Tendenz, dass die "Kavaliere" dies selbst so definieren, um die Schuld . . .
- Offizialdelikt: Von einem Offizialdelikt spricht man im Unterschied zu einem Antragsdelikt bei Straftaten, die von Amts wegen und ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten staatlich verfolgen werden
- Antragsdelikt: Ein Antragsdelikt wird nur auf Antrag (Anzeige) des Geschädigten verfolgt. Diese Delikte entstammen dem Bagatellbereich, z. B. Mundraub, Diebstahl geringwertiger Güter
- Erfolgsdelikt: Erfolgsdelikt bezeichnet im Polizei-Kontext eine Straftat, bei der der Eintritt eines bestimmten Erfolgs oder einer bestimmten Folge als Tatbestandsmerkmal gefordert wird
Zusammenfassung
Ein Delikt im Polizei Kontext ist eine strafbare Handlung, die gemeldet, untersucht und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt wird. Es umfasst verschiedene Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. Die Risiken bei der Behandlung von Delikten können mangelnde Beweise, Widerstand von Tätern oder Fehlurteile sein. Es ist wichtig, dass Polizisten sorgfältig und gründlich mit Delikten umgehen, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten.
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