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Ein Geschädigter (polizeiintern abgekürzt mit GS) ist eine Person oder Organisation, die direkt oder indirekt durch eine Straftat oder ein kriminelles Verhalten betroffen ist. Der Geschädigte kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person wie ein Unternehmen oder eine Behörde sein.

Ein Geschädigter kann beispielsweise Opfer eines Diebstahls, eines Betrugs, einer Körperverletzung oder einer anderen Straftat sein. In diesen Fällen hat der Geschädigte einen Schaden erlitten, sei es in Form von materiellen Verlusten wie gestohlenem Geld oder Sachschäden oder in Form von körperlichen Verletzungen und seelischen Belastungen.

Der Geschädigte spielt im Strafrecht eine wichtige Rolle, da er als Zeuge bei der Aufklärung der Straftat oder des kriminellen Verhaltens helfen kann. Der Geschädigte hat das Recht, von der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Ein Beispiel für einen Geschädigten könnte ein Opfer eines Einbruchs sein, dem gestohlene Wertgegenstände und persönliche Dokumente entwendet wurden. Ein anderer möglicher Geschädigter könnte ein Unternehmen sein, das Opfer von Wirtschaftskriminalität wie Betrug oder Industriespionage geworden ist.

Zusammenfassend ist der Geschädigte im Strafrecht, Polizei und Kriminalistik Kontext eine Person oder Organisation, die durch eine Straftat oder kriminelles Verhalten betroffen ist und eine wichtige Rolle bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten spielt.

Beschreibung

Ein Geschädigter im Polizei Kontext bezieht sich auf eine Person oder eine Institution, die Opfer eines Verbrechens oder eines Vorfalls geworden ist und dadurch Schaden erlitten hat. Diese Person oder Institution hat das Recht, vor Gericht als Zeuge aufzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Begriff "Geschädigter" wird verwendet, um die Betroffenen von kriminellen Aktivitäten oder anderen gesetzwidrigen Handlungen zu bezeichnen.

Anwendungsbereiche

Risiken

  • Falschaussagen
  • Re-Viktimisierung
  • Opferschutzverletzung

Beispiele

  • Der Geschädigte identifizierte den Täter in einer Polizeikonfrontation.
  • Der Anwalt des Geschädigten forderte Schadensersatz für die erlittenen Verluste.

Beispielsätze

  • Der Geschädigte leistete wichtige Zeugenaussagen bei der Ermittlung des Falls.
  • Die Anwältin des Geschädigten kämpfte für Gerechtigkeit vor Gericht.
  • Dem Geschädigten wurde Schadensersatz für sein gestohlenes Eigentum zugesprochen.
  • Die Polizei befragte den Geschädigten zu den Umständen des Vorfalls.
  • Die Geschädigten wurden durch den Prozess nochmals traumatisiert.

Ähnliche Begriffe

  • Opfer
  • Betroffener
  • Kläger
  • Geschädigte Person

Zusammenfassung

Ein Geschädigter im Polizei Kontext ist eine Person oder Institution, die Opfer eines Verbrechens oder Vorfalls geworden ist und dadurch Schaden erlitten hat. Sie haben das Recht, als Zeugen aufzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die verschiedenen Anwendungsbereiche umfassen Opferschutz, Strafverfolgung, Schadensregulierung und Zivilverfahren. Allerdings gibt es auch Risiken wie Falschaussagen, Re-Viktimisierung und Opferschutzverletzung, die beachtet werden müssen. Beispiele für die Verwendung des Begriffs sind die Identifizierung des Täters durch den Geschädigten und die Forderung nach Schadensersatz. Ähnliche Begriffe sind Opfer, Betroffener, Kläger und Geschädigte Person.

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