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English: Hit and Run / Español: Fuga tras accidente / Português: Fugir do Local do Acidente / Français: Délit de fuite / Italiano: Fuga dopo un incidente

Fahrerflucht im polizeilichen Kontext bezeichnet das unerlaubte Verlassen des Unfallortes durch einen Unfallbeteiligten, ohne die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung der Personalien, der Unfallbeteiligung und der Unfallfolgen zu treffen. Es handelt sich dabei um eine Straftat nach § 142 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) und wird auch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet.

Allgemeine Beschreibung

Fahrerflucht ist das strafbare Verhalten eines Verkehrsteilnehmers, der sich nach einem Unfall, an dem er beteiligt ist, vom Unfallort entfernt, ohne seine Pflichten zu erfüllen. Diese Pflichten beinhalten insbesondere das Anhalten, die Sicherung des Unfallorts, die Angabe der eigenen Personalien sowie die Mitwirkung an der Feststellung des Unfallgeschehens. Fahrerflucht kann bei Unfällen mit anderen Fahrzeugen, Fußgängern, Radfahrern oder auch bei Sachbeschädigungen, wie etwa dem Anfahren eines geparkten Autos, eines Zauns oder eines anderen Eigentums, vorliegen.

Die Fahrerflucht wird unabhängig davon strafrechtlich verfolgt, ob es sich um einen schweren Unfall mit Personenschaden oder um einen geringfügigen Schaden handelt. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort erschwert die polizeilichen Ermittlungen und kann dazu führen, dass Geschädigte keine Möglichkeit haben, ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Anwendungsbereiche

  • Unfälle mit Personenschaden: Hierbei handelt es sich um die schwerste Form der Fahrerflucht, bei der Unfallbeteiligte Verletzte zurücklassen und sich nicht um deren Hilfe kümmern.
  • Sachschäden: Dies umfasst Unfälle, bei denen nur Sachschaden entstanden ist, beispielsweise durch das Anfahren eines geparkten Autos, einer Mauer oder eines Straßenschilds.
  • Unfälle mit Tieren: Auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach einer Kollision mit einem Tier kann als Fahrerflucht gewertet werden, insbesondere wenn dadurch Sachschaden oder eine Gefahr entsteht.
  • Selbstunfälle: Fahrerflucht kann auch bei selbst verschuldeten Unfällen vorliegen, wenn der Verursacher einen Schaden an fremdem Eigentum verursacht und sich vom Unfallort entfernt.

Bekannte Beispiele

  • Anfahren eines geparkten Fahrzeugs: Ein Autofahrer beschädigt beim Einparken ein anderes geparktes Auto und fährt davon, ohne eine Nachricht zu hinterlassen oder die Polizei zu informieren.
  • Unfall mit einem Fußgänger: Ein Fahrzeugführer verursacht einen Unfall mit einem Fußgänger und verlässt die Unfallstelle, ohne Hilfe zu leisten oder auf die Ankunft der Polizei zu warten.
  • Beschädigung von öffentlichem Eigentum: Ein Fahrer kollidiert mit einer Laterne, einem Verkehrszeichen oder einer Schranke und entfernt sich unerlaubt vom Ort des Geschehens.
  • Unfallflucht nach Bagatellschaden: Auch bei geringfügigen Schäden, wie kleinen Kratzern oder Dellen, ist die Fahrerflucht strafbar, wenn der Unfallbeteiligte sich vom Unfallort entfernt, ohne seine Identität offenzulegen.

Behandlung und Risiken

Fahrerflucht kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, darunter Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder in schwereren Fällen der Entzug der Fahrerlaubnis. Bei Unfällen mit Personenschaden kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen. Zudem erlischt in der Regel der Versicherungsschutz für den Schaden, wenn Fahrerflucht nachgewiesen wird, was finanzielle Belastungen zur Folge haben kann.

Das Verlassen des Unfallortes wird als Versuch gewertet, sich der Verantwortung zu entziehen und erschwert die Unfallaufnahme und Schadensregulierung erheblich. Daher wird auch bei geringen Schäden empfohlen, die Polizei zu informieren und am Unfallort zu warten, bis die notwendigen Informationen ausgetauscht wurden oder eine angemessene Frist vergangen ist.

Ähnliche Begriffe

  • Unfallflucht: Synonym für Fahrerflucht, häufig im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet.
  • Unfall mit Fahrerflucht: Bezieht sich auf den gesamten Vorgang eines Unfalls, bei dem sich der Verursacher unerlaubt entfernt.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Der rechtlich korrekte Begriff für Fahrerflucht gemäß § 142 StGB.

Zusammenfassung

Fahrerflucht bezeichnet im polizeilichen Kontext das unerlaubte Entfernen vom Unfallort durch einen Unfallbeteiligten, ohne die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung des Unfalls und der Personalien zu treffen. Sie stellt eine Straftat dar und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen, Fahrverbot oder Freiheitsstrafe. Um die Ermittlungen und die Schadenregulierung nicht zu behindern, ist es wichtig, die Unfallstelle nicht zu verlassen und die notwendigen Informationen auszutauschen oder die Polizei hinzuzuziehen.

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