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English: employment / Español: empleo / Português: emprego / Français: emploi / Italiano: impiego

Anstellung im polizeilichen Kontext bezeichnet das Dienstverhältnis, durch das ein Polizeibeamter in den öffentlichen Dienst aufgenommen wird. Dies umfasst den rechtlichen Status, die Pflichten, Rechte sowie den Auswahl- und Ausbildungsprozess, den eine Person durchläuft, um bei der Polizei tätig zu sein.

Allgemeine Beschreibung

Die Anstellung bei der Polizei bedeutet, dass eine Person offiziell in den Polizeidienst aufgenommen wird, entweder als Beamter auf Lebenszeit, als Angestellter im öffentlichen Dienst oder in Ausnahmefällen als Zeitarbeiter. In Deutschland erfolgt die Anstellung in der Regel im Beamtenverhältnis, was eine dauerhafte, sichere Position im öffentlichen Dienst mit besonderen Rechten und Pflichten bedeutet.

Polizeibeamte unterliegen dabei besonderen dienstrechtlichen Vorschriften, die sich von denen anderer Berufe unterscheiden. Dazu gehört:

  • Voraussetzungen für die Anstellung: Eine Anstellung bei der Polizei setzt bestimmte persönliche, gesundheitliche und fachliche Anforderungen voraus. Dazu gehören körperliche Fitness, ein einwandfreies Führungszeugnis, geistige Stabilität und das erfolgreiche Bestehen eines Einstellungstests sowie einer umfassenden Ausbildung.
  • Dienstverhältnis als Beamter: In Deutschland werden Polizisten meist im Beamtenstatus angestellt, was besondere Pflichten mit sich bringt, wie etwa das Gebot zur politischen Neutralität, die Treuepflicht gegenüber dem Staat und die Bereitschaft, sich jederzeit für den Dienst zur Verfügung zu stellen.
  • Rechte und Privilegien: Im Gegenzug erhalten Polizeibeamte besondere Rechte, wie etwa eine hohe Arbeitsplatzsicherheit, besondere Besoldung und Versorgung im Krankheitsfall, sowie nach Ende ihrer Dienstzeit eine Pension.

Die Anstellung erfolgt in verschiedenen Karrierestufen, vom einfachen Polizeivollzugsbeamten bis hin zu höheren Positionen im gehobenen oder höheren Dienst. Jede Stufe erfordert eine spezifische Ausbildung und unterschiedliche Qualifikationen.

Sonderfall: Probezeit und Verbeamtung

Nach der Anstellung durchläuft ein Polizeibeamter in der Regel eine Probezeit, in der seine Eignung für den Polizeidienst geprüft wird. Diese Probezeit kann bis zu drei Jahre dauern. Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit wird der Polizeibeamte in der Regel auf Lebenszeit verbeamtet. In dieser Phase entscheidet sich, ob der Beamte die Anforderungen erfüllt und somit die dauerhafte Anstellung erhält.

Anwendungsbereiche

Die Anstellung bei der Polizei findet in verschiedenen Bereichen statt:

  • Streifendienst: Polizeibeamte im Streifendienst sind für die alltägliche Überwachung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zuständig.
  • Kriminalpolizei: Hier arbeiten Beamte in der Ermittlung von Straftaten, sammeln Beweise und führen Vernehmungen durch.
  • Spezialeinheiten: Spezialeinsatzkommandos (SEK) oder Mobile Einsatzkommandos (MEK) erfordern eine zusätzliche Qualifikation und besondere körperliche und geistige Anforderungen.
  • Verwaltung: Neben den operativen Einheiten gibt es bei der Polizei auch Angestellte, die administrative Aufgaben wahrnehmen.

Bekannte Beispiele

Ein Beispiel für die Anstellung im polizeilichen Kontext ist die Karriere eines Polizeianwärters. Nach dem erfolgreichen Bestehen des Auswahlverfahrens beginnt die Ausbildung an einer Polizeiakademie oder Fachhochschule. Nach Abschluss der Ausbildung wird der Anwärter in den Polizeidienst übernommen, meist zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe. Nach der erfolgreichen Probezeit wird der Polizeibeamte in der Regel auf Lebenszeit verbeamtet.

Ein weiteres Beispiel ist die Anstellung im höheren Dienst, wo Beamte in Führungspositionen oder in der Kriminalpolizei tätig sind. Diese Positionen erfordern ein Studium im gehobenen Polizeidienst und zusätzliche Qualifikationen.

Behandlung und Risiken

Die Anstellung bei der Polizei ist an hohe Anforderungen und strenge Auswahlverfahren gebunden. Es besteht das Risiko, dass Anwärter während der Probezeit feststellen, dass der Polizeiberuf nicht zu ihnen passt oder dass sie die hohen Anforderungen des Dienstes nicht erfüllen können. Zudem erfordert der Polizeidienst ein hohes Maß an physischer und psychischer Belastbarkeit, da Beamte regelmäßig mit schwierigen und gefährlichen Situationen konfrontiert sind.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Polizisten besonderen Regeln und Pflichten unterliegen, wie etwa dem Gebot zur Neutralität und der Verschwiegenheitspflicht. Verstöße gegen diese Regeln können schwerwiegende disziplinarische Folgen haben, bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.

Ähnliche Begriffe

  • Beamtenverhältnis: Die spezielle Form der Anstellung im öffentlichen Dienst, die für Polizisten gilt und besondere Rechte und Pflichten mit sich bringt.
  • Einstellung: Der formelle Akt der Aufnahme in den Polizeidienst.
  • Probezeit: Die Phase nach der Einstellung, in der die Eignung eines neuen Polizeibeamten geprüft wird.

Weblinks

Zusammenfassung

Die Anstellung im polizeilichen Kontext bezeichnet die Aufnahme einer Person in den Polizeidienst, oft im Rahmen eines Beamtenverhältnisses. Dies erfordert hohe körperliche und geistige Anforderungen sowie die Bereitschaft, die besonderen Pflichten eines Polizeibeamten zu erfüllen. Die Anstellung bietet im Gegenzug eine sichere Position im öffentlichen Dienst mit besonderen Rechten und Privilegien. Nach einer Probezeit wird der Polizeibeamte in der Regel auf Lebenszeit verbeamtet, was eine langfristige berufliche Sicherheit mit sich bringt.

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