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English: Officer / Español: Funcionario / Português: Funcionário / Français: Agent / Italiano: Funzionario

Ein Beamter (Plural: Beamte) ist eine Person, die einen speziellen Arbeitsvertrag mit dem Staat hat.

Er ist Angehöriger des Beamtentums.

In Deutschland kennen wir je nach Arbeitgeber

  • Kommunalbeamte
  • Landesbeamte
  • Bundesbeamte

Beamte haben gegenüber dem Staat eine besondere Treuepflicht. Sie sind auch Repräsentanten des Staates, ihre Grundrechte sind teilweise eingeschränkt (z.B. die freie Wahl des Arbeitsplatzes, Streikrecht, freie Meinungsäußerung)

Die wesentlichen Voraussetzungen

Durch die Ernennung (und Annahme) zum Beamten wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Daher ist eine Kündigung auch nicht möglich. Die meisten Beamten sind "Beamte auf Lebenszeit".

Durch diese Abhängigkeit entsteht für den Staat auch eine besondere Fürsorgepflicht, die sich im Allgemeinen durch zusätzliche Sozialleistungen ausdrückt.

Beamte sind nicht kranken- und rentenversicherungspflichtig. Im Krankheitsfall und nach der Pensionierung tritt der Staat mit Leistungen ein, die vergleichbar sind mit den Versicherungsleistungen eines Angestellten.

Keine Beamten sind obwohl gewisse Ähnlichkeiten vorhanden sind)

Allgemeine Beschreibung

Ein Beamter im Polizei Kontext ist eine Person, die in einer staatlichen Institution angestellt ist und befugt ist, polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Dieser Beruf erfordert eine spezielle Ausbildung und legt großen Wert auf Rechtskenntnisse und professionelles Verhalten. Beamte haben eine hohe Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und müssen Gesetze durchsetzen und Verbrechen bekämpfen.

Anwendungsbereiche

Risiken

  • Konfrontation mit gefährlichen Personen
  • Psychische Belastung durch grausame Verbrechen
  • Verletzungsgefahr bei Einsätzen
  • Korruptionsgefahr
  • Öffentliche Kritik und Anfeindungen

Beispiele

Beispielsätze

  • Der Beamte ermittelt den Tathergang.
  • Der Dienstwagen des Beamten wurde beschädigt.
  • Dem Beamten wurde für seine Tapferkeit gedankt.
  • Ich sehe den Beamten auf der Straße patrouillieren.
  • Die Beamten haben den Verdächtigen festgenommen.

Ähnliche Begriffe

Weblinks

Artikel mit 'Beamter' im Titel

  • Kriminalbeamter: Kriminalbeamter im Polizeikontext bezeichnet einen Polizeibeamten, der speziell in der Untersuchung von Straftaten ausgebildet ist und in der Regel bei einer Kriminalpolizei oder einer vergleichbaren Einheit tätig ist
  • Kriminalbeamter vom Dienst: Kriminalbeamter vom Dienst ist jeweils der ranghöchste Kriminalbeamte, der sich im Dienst befindet. Dieser wird polizeiintern abgekürzt mit KvD. Der Begriff "Kriminalbeamter vom Dienst" bezieht sich auf einen Polizeibeamten, der sich au . . .
  • Nicht offen ermittelnder Polizeivollzugsbeamter: Ein Nicht offen ermittelnder Polizeivollzugsbeamter wird polizeiintern abgekürzt mit noeP. Im Strafrecht, Polizei und Kriminalistik Kontext bezieht sich der Begriff "nicht offen ermittelnder Polizeivollzugsbeamter" auf einen Polizeibeamten . . .
  • Polizeibeamter: Ein Polizeibeamter ist zu staatlichem hoheitlichen Handeln mit rechtmäßigem Grundrechtseingriff per Gesetz ermächtigt. Ein Polizeibeamter ist eine Person, die als Bediensteter einer Polizeibehörde tätig ist und im Rahmen ihrer Befugn . . .
  • Polizeivollzugsbeamter: Ein Polizeivollzugsbeamter mit den Varianten mPVD, gPVD und hPVD (polizeiintern abgekürzt mit PVB) ist ein Beamter des Polizeivollzugsdienstes. PVBs sind für die Durchsetzung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung . . .
  • Beamter vom Dienst: Ein Beamter vom Dienst wird polizeiintern abgekürzt mit BvD
  • Höherer Beamter vom Dienst: Ein Höherer Beamter vom Dienst wird polizeiintern abgekürzt mit HvD
  • Kontaktbereichsbeamter: Ein Kontaktbereichsbeamter wird polizeiintern abgekürzt mit KOB
  • Ortskundiger Beamter: Ein Ortskundiger Beamter wird polizeiintern abgekürzt mit OkB
  • Szenekundiger Beamter: Ein Szenekundiger Beamter ist der zuständige Beamte bei Fußballspielen. Er wird polizeiintern abgekürzt mit SKB.
  • Ermittlungsbeamter: Ermittlungsbeamter bezeichnet im polizeilichen Kontext eine speziell ausgebildete Person, die mit der Durchführung von Ermittlungen in Kriminalfällen beauftragt ist

Zusammenfassung

Ein Beamter im Polizei Kontext ist eine speziell ausgebildete Person, die polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Dies beinhaltet die Ermittlung von Straftaten, Verkehrskontrollen, Opferschutz und Sicherung von Veranstaltungen. Der Beruf birgt Risiken wie Konfrontation mit gefährlichen Personen, psychische Belastung und Verletzungsgefahr. Beispiele für Berufsbezeichnungen sind Kriminalkommissar oder Polizeiobermeister. Ähnliche Begriffe sind Polizist, Staatsdiener und Ordnungshüter.

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