Lexikon P
Lexikon P
English: Police Chief / Español: Suboficial de Policía / Português: Subchefe de Polícia / Français: Brigadier de police / Italiano: Brigadiere di polizia
Die Polizeiobermeister (polizeiintern abgekürzt mit POM) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten der mittleren Laufbahn. Er gehört zur Besoldungsgruppe A8. Seine Hauptaufgabe ist die Durchführung von Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft. Der äquivalente Dienstgrad bei der Kriminalpolizei wäre der Kriminalobermeister (KOM).
English: Police presence / Español: Presencia policial / Português: Presença policial / Français: Présence policière / Italiano: Presenza della polizia
Polizeipräsenz bezeichnet im polizeilichen Kontext das sichtbare und aktive Auftreten von Polizeikräften in der Öffentlichkeit oder an bestimmten Orten. Sie dient der Kriminalitätsprävention, der Durchsetzung von Gesetzen sowie der Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.
English: Police Chief / Español: Jefe de policía / Português: Chefe de polícia / Français: Chef de la police / Italiano: Capo della polizia
Der Polizeipräsident (polizeiintern abgekürzt mit PP) ist eine leitende Position innerhalb der Polizei, die für die Organisation und Führung der Polizei in einem bestimmten geografischen Bereich verantwortlich ist. Der Polizeipräsident ist in der Regel ein erfahrener Polizeibeamter, der von der Regierung ernannt wird.
Das Polizei präsidium Stuttgart findet sich im Internet unter http://www.polizei-stuttgart.de
English: Police Law / Español: Derecho Policial / Português: Direito Policial / Français: Droit de la Police / Italiano: Diritto di Polizia
Polizeirecht im polizeilichen Kontext bezeichnet das Rechtsgebiet, das die Befugnisse, Aufgaben und Grenzen des polizeilichen Handelns regelt. Es umfasst die gesetzlichen Grundlagen, die der Polizei zur Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Strafverfolgung dienen. Das Polizeirecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und bildet die Basis für die rechtmäßige Ausübung der polizeilichen Tätigkeiten.