English: Property / Español: Propiedad / Português: Propriedade / Français: Propriété / Italiano: Proprietà
Das Eigentum ist das höchste Recht, was einer Person über eine Sache zugestanden wird. Der Eigentümer darf also im Rahmen der Gesetze nahezu alles mit einer Sache tun. Dies schließt den Verkauf, Verschenken oder die Zerstörung mit ein.
Da das Eigentum ein Grundrecht ist müssen Einschränkungen per Gesetz erfolgen. Z.B.
- Enteignung (zwangsweise Übergabe einer Sache aus hoheitlichen Gründen)
- Denkmalsschutz (Verpflichtung zum Erhalt einer Sache)
- Umweltschutz
- und andere
Oft verwechselt wird Eigentum mit Besitz. Der Besitzer einer Sache ist der tatsächliche "Herrscher" über eine Sache. So kann man als Mieter, Finder oder Dieb Besitzer einer Sache werden, jedoch nicht deren Eigentümer. Dieser hat (je nach Vertragslage) jederzeit das Recht, die Herausgabe seines Eigentums zu verlangen.
Da man im Zweifel seine Eigentumsrechte nachweisen muss, wird ohne diesen Nachweis stets vermutet, dass der Besitzer einer Sache auch deren Eigentümer ist. Daher gibt es in Bereichen, wo wertvolle Sachen häufig anderen (Nichteigentümern) überlassen werden ein Register über die Eigentumsverhältnisse geführt.
Beschreibung
Eigentum im Polizei Kontext bezieht sich auf Besitztümer oder Vermögenswerte, die einer Person oder Institution gehören. Dies kann sowohl physisches als auch immaterielles Eigentum umfassen. Die Polizei hat die Aufgabe, Eigentum zu schützen und bei Diebstählen oder anderen Straftaten im Zusammenhang mit Eigentum zu ermitteln.
Anwendungsbereiche
- Diebstahl von Eigentum
- Einbruch in Eigentum
- Vandalismus an Eigentum
- Untersuchung von gestohlenem Eigentum
Beispiele
- Grundstücke und deren Eigentümer werden im Grundbuch verzeichnet
- Fahrzeuge und deren Eigentümer werden im Kraftfahrzeugbrief verzeichnet
Risiken
- Verlust von Eigentum durch Diebstahl
- Beschädigung von Eigentum bei Vandalismus
- Illegaler Handel mit gestohlenem Eigentum
Beispielsätze
- Das eigene Eigentum muss gut gesichert sein.
- Der Diebstahl des Nachbarns Eigentums wurde gemeldet.
- Dem Besitzer des gestohlenen Eigentums wurde das gestohlene Fahrrad zurückgegeben.
- Die Polizei hat das gestohlene Eigentum sichergestellt.
- Die Beamten untersuchen die gestohlenen Eigentümer aus verschiedenen Fällen.
Ähnliche Begriffe
- Vermögenswerte
- Besitztum
- Patrimonium
Weblinks
- maritime-glossary.com: 'Property' im maritime-glossary.com (Englisch)
- top500.de: 'Property' in the glossary of the top500.de (Englisch)
- environment-database.eu: 'Property' in the glossary of the environment-database.eu (Englisch)
- finanzen-lexikon.de: 'Eigentum' im finanzen-lexikon.de
- travel-glossary.com: 'Property' im travel-glossary.com (Englisch)
- quality-database.eu: 'Property' in the glossary of the quality-database.eu (Englisch)
Artikel mit 'Eigentum' im Titel
- Diebstahl geistigen Eigentums: Diebstahl geistigen Eigentums im Polizeikontext bezieht sich auf das unrechtmäßige Kopieren, Verwenden oder Verbreiten von geschützten Werken oder Erfindungen ohne die Zustimmung des Urhebers oder Inhabers
Zusammenfassung
Eigentum im Polizei Kontext umfasst den Schutz und die Untersuchung von Besitztümern oder Vermögenswerten. Die Polizei arbeitet in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Diebstahl und Einbruch, um das Eigentum der Bürger zu schützen. Allerdings gibt es auch Risiken wie Diebstahl und Vandalismus, die das Eigentum gefährden können. Es ist wichtig, dass die Polizei effektive Maßnahmen ergreift, um das Eigentum der Bürger zu schützen und Straftäter zu verfolgen.
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