A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

English: result crimes / Español: delitos de resultado / Português: delitos de resultado / Français: infractions de résultat / Italiano: reati di risultato

Erfolgsdelikte bezeichnen im polizeilichen und strafrechtlichen Kontext Straftaten, bei denen ein bestimmter erfolg – also ein konkreter Schaden oder eine Veränderung in der Außenwelt – als Tatbestandsmerkmal vorliegen muss. Diese Delikte setzen voraus, dass durch das Handeln des Täters ein messbarer Erfolg oder Schaden eingetreten ist, der strafrechtlich relevant ist.

Allgemeine Beschreibung

Ein Erfolgsdelikt ist eine Straftat, bei der der Täter eine Handlung vornimmt, die zu einem äußeren Erfolg führt, der für die Strafbarkeit entscheidend ist. Dieser Erfolg kann zum Beispiel die Verletzung oder Tötung einer Person, die Zerstörung von Eigentum oder der Eintritt eines finanziellen Schadens sein. Erfolgsdelikte unterscheiden sich von sogenannten reinen Tätigkeitsdelikten, bei denen allein die Handlung strafbar ist, unabhängig davon, ob ein bestimmter Erfolg eintritt.

Beispiele für Erfolgsdelikte sind Körperverletzung, Diebstahl oder Mord, bei denen es nicht nur auf das Verhalten des Täters ankommt, sondern auch auf den Eintritt eines physischen oder materiellen Schadens. Der Erfolg, der bei diesen Delikten eintritt, bildet das zentrale Merkmal der Strafbarkeit und beeinflusst häufig das Strafmaß.

In der polizeilichen Arbeit ist die genaue Ermittlung des Eintritts eines Erfolgs, etwa durch Tatortarbeit, Zeugenaussagen oder forensische Untersuchungen, entscheidend, um das Delikt korrekt einzuordnen und den Täter strafrechtlich zu verfolgen.

Besondere Aspekte

Ein wichtiger Aspekt bei Erfolgsdelikten ist der Kausalzusammenhang zwischen der Handlung des Täters und dem eingetretenen Erfolg. Es muss nachgewiesen werden, dass die Tat des Täters unmittelbar oder mittelbar zu dem Schaden geführt hat. In vielen Fällen ist die Frage, ob der Erfolg auf die Handlung des Täters zurückzuführen ist, entscheidend für die Bewertung des Falls.

Ein weiteres zentrales Merkmal ist der Versuch eines Erfolgsdelikts. Auch wenn der angestrebte Erfolg ausbleibt, kann der Versuch eines Erfolgsdelikts strafbar sein, sofern der Täter konkrete Schritte unternommen hat, um den Erfolg herbeizuführen.

Anwendungsbereiche

  • Körperverletzung: Bei einer Körperverletzung muss als Erfolg ein körperlicher oder gesundheitlicher Schaden bei einer anderen Person eingetreten sein, damit es sich um ein Erfolgsdelikt handelt.
  • Mord: Der Tod einer Person ist der Erfolg, der für die Strafbarkeit wegen Mordes notwendig ist. Ohne diesen Erfolg würde es sich möglicherweise um eine versuchte Tötung handeln.
  • Sachbeschädigung: Hier tritt der Erfolg in Form eines Schadens an fremdem Eigentum ein, beispielsweise bei der Zerstörung oder Beschädigung von Gegenständen.

Bekannte Beispiele

  • Diebstahl: Bei einem Diebstahl ist der Erfolg die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Die Tat ist erst dann vollendet, wenn der Täter die Sache in seinen Besitz gebracht hat.
  • Betrug: Der Erfolg des Betrugs liegt darin, dass der Täter durch Täuschung einen Vermögensschaden beim Opfer herbeiführt.
  • Brandstiftung: Der Erfolg tritt ein, wenn durch das vorsätzliche Legen eines Feuers ein Gebäude, Fahrzeug oder eine andere Sache beschädigt oder zerstört wird.

Risiken und Herausforderungen

Eine Herausforderung bei der Ermittlung von Erfolgsdelikten ist der Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen der Tat und dem Erfolg. Oft müssen polizeiliche Ermittlungen umfangreiche Beweise sichern, um zu zeigen, dass der Schaden tatsächlich durch die Handlung des Täters verursacht wurde und nicht durch andere Umstände. Auch der Versuch eines Erfolgsdelikts, bei dem der angestrebte Erfolg nicht eintritt, kann kompliziert zu beweisen sein, da die Absichten des Täters klar herausgearbeitet werden müssen.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen kann, wenn mehrere Handlungen von verschiedenen Tätern zum Erfolg geführt haben. In solchen Fällen müssen die polizeilichen Ermittlungen klären, wer für den eingetretenen Schaden hauptsächlich verantwortlich ist.

Ähnliche Begriffe

  • Tätigkeitsdelikt: Ein Delikt, bei dem nicht der Erfolg, sondern die Handlung selbst strafbar ist, z. B. Hausfriedensbruch.
  • Versuchsdelikt: Ein Delikt, bei dem der Täter den Erfolg zwar anstrebt, dieser jedoch nicht eintritt.
  • Kausalität: Der Zusammenhang zwischen der Handlung des Täters und dem eingetretenen Erfolg.
  • Vollendetes Delikt: Ein Delikt, bei dem der beabsichtigte Erfolg vollständig eingetreten ist.

Zusammenfassung

Im polizeilichen Kontext bezieht sich der Begriff Erfolgsdelikte auf Straftaten, bei denen ein konkreter Erfolg, wie etwa eine Verletzung, Zerstörung oder ein Vermögensschaden, eintreten muss, um die Tat strafbar zu machen. Diese Delikte setzen voraus, dass durch die Handlung des Täters ein messbarer Schaden in der Außenwelt verursacht wird. Zu den Erfolgsdelikten gehören Körperverletzung, Diebstahl und Mord. Der Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen der Tat und dem Erfolg ist entscheidend für die Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung.

--


Ähnliche Artikel zum Begriff 'Erfolgsdelikten'

'Taterfolg' ■■■■■■■■■■
Taterfolg bezeichnet im strafrechtlichen Kontext das tatsächliche Ergebnis oder die Konsequenz, die . . . Weiterlesen
'Sachschaden' ■■■■■■■■■
Sachschaden im Polizeikontext bezieht sich auf Schäden oder Verluste, die an materiellen Gütern oder . . . Weiterlesen
'Aneignung' ■■■■■■
Aneignung im Polizei Kontext bezieht sich auf den Akt, bei dem eine Person unrechtmäßig Besitz oder . . . Weiterlesen
'Beweissammlung' ■■■■■
Beweissammlung im Polizeikontext bezieht sich auf den Prozess, durch den Polizeibehörden Materialien, . . . Weiterlesen
'Diebstahl' auf allerwelt-lexikon.de ■■■■
Diebstahl bezeichnet die widerrechtliche Aneignung von fremdem Eigentum, ohne die Erlaubnis des Eigentümers. . . . Weiterlesen
'Straftatbestand' ■■■■
Straftatbestand ist ein rechtlicher Begriff, der eine Handlung oder Unterlassung beschreibt, die gesetzlich . . . Weiterlesen
'Kriminalermittlung' ■■■
Kriminalermittlung bezieht sich im Polizeikontext auf den Prozess der Untersuchung von Straftaten mit . . . Weiterlesen
'Rechtsstaatlichkeit' auf allerwelt-lexikon.de ■■■
Rechtsstaatlichkeit ist ein Prinzip der Regierungsführung, bei dem alle Bürger, Institutionen und Entitäten, . . . Weiterlesen
'Ermittlungsverfahren' ■■■
Ermittlungsverfahren bezieht sich auf den formalen Prozess, der von Polizeiund Justizbehörden durchgeführt . . . Weiterlesen
'Tatortarbeit' ■■■
Tatortarbeit ist ein zentraler Aspekt der polizeilichen Ermittlungsarbeit, der sich mit der Untersuchung . . . Weiterlesen