English: Unidentified object/ Español: Objeto no identificado/ Português: Objeto não identificado/ Français: Objet non identifié/ Italiano: Oggetto non identificato
Ein nicht zuzuordnender Gegenstand wird polizeiintern abgekürzt mit NZG. Ein "nicht zuzuordnender Gegenstand" ist ein Gegenstand, der nicht eindeutig einem bestimmten Besitzer zugeordnet werden kann. Solche Gegenstände können in der Kriminalistik eine Rolle spielen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer polizeilichen Untersuchung gefunden werden.
Ein nicht zuzuordnender Gegenstand kann zum Beispiel ein Gegenstand sein, der an einem Tatort gefunden wurde, aber dessen Herkunft oder Eigentümer nicht bekannt sind. Es könnte sich zum Beispiel um ein Werkzeug, ein Kleidungsstück oder ein Schmuckstück handeln. Ein nicht zuzuordnender Gegenstand kann auch ein Gegenstand sein, der in Verwahrung genommen wurde, weil er im Zusammenhang mit einer Straftat verwendet wurde, aber dessen Eigentümer nicht ermittelt werden konnte.
Wenn ein nicht zuzuordnender Gegenstand gefunden wurde, versucht die Polizei in der Regel, den Eigentümer zu ermitteln, um ihn dem Gegenstand zuordnen zu können. Dazu können zum Beispiel Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder andere Hinweise verwendet werden. Wenn der Eigentümer des Gegenstands nicht ermittelt werden kann, kann der Gegenstand in Verwahrung genommen werden, bis der Eigentümer sich meldet oder bis das Verfahren abgeschlossen ist. In manchen Fällen kann der Gegenstand auch als Beweismittel in einem Strafverfahren verwendet werden.
Beschreibung
Ein nicht zuzuordnender Gegenstand ist ein Objekt, das in einem polizeilichen Kontext nicht eindeutig einer Person oder einem bestimmten Ereignis zugeordnet werden kann. Dies kann beispielsweise ein verlorenes Objekt sein, das keinen Besitzer hat oder ein Gegenstand, der am Tatort gefunden wurde, aber keiner konkreten Straftat zugeordnet werden kann. Diese Gegenstände stellen oft ein Rätsel dar und erfordern eine gründliche Untersuchung, um ihre Herkunft oder Bedeutung zu klären.
Anwendungsbereiche
- Ermittlungen am Tatort
- Verlorengegangene Fundstücke
- Unbekannte Gegenstände in Besitz einer Person
- Gegenstände ohne Label oder Identifikationsmerkmale
Risiken
- Fehlende Beweismittel für laufende Ermittlungen
- Mögliche Gefährdung durch unbekannte oder gefährliche Gegenstände
- Vernachlässigung wichtiger Spuren oder Beweise
- Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Gegenständen zu Personen
Beispielsätze
- Der nicht zuzuordnende Gegenstand lag einsam auf dem Bürgersteig.
- Die Herkunft des nicht zuzuordnenden Gegenstandes bleibt ein Geheimnis.
- Dem nicht zuzuordnenden Gegenstand fehlt jegliche Identifikation.
- Die Polizei untersucht den nicht zuzuordnenden Gegenstand gründlich.
- In der Wohnung fanden die Ermittler mehrere nicht zuzuordnende Gegenstände.
Ähnliche Begriffe
- Unbekannter Gegenstand
- Unbestimmter Gegenstand
- Zweifelhafter Fund
Zusammenfassung
Ein nicht zuzuordnender Gegenstand ist ein Objekt, das nicht eindeutig einer Person oder einem Ereignis zugeordnet werden kann. In polizeilichen Ermittlungen können solche Gegenstände Probleme verursachen, da sie wichtige Beweismittel sein könnten, aber auch Risiken mit sich bringen, wenn ihre Herkunft oder Bedeutung unklar ist. Es ist wichtig, diese Gegenstände sorgfältig zu untersuchen, um mögliche Zusammenhänge zu klären und potenzielle Gefahren zu vermeiden.
--
Ähnliche Artikel zum Begriff 'Nicht zuzuordnender Gegenstand' | |
'Dienstleistung' | ■■■■■■■■■■ |
Dienstleistung im Polizei-Kontext bezieht sich auf die Vielzahl von Aufgaben und Aktivitäten, die von . . . Weiterlesen | |
'Datenschutz' | ■■■■■■■■ |
Datenschutz im Polizeikontext bezieht sich auf die Prinzipien und Praktiken, die angewendet werden, um . . . Weiterlesen | |
'Markt' auf information-lexikon.de | ■■■■■■ |
Im Informationstechnologieund Computerverständnis bezieht sich der Begriff "Markt" auf den Bereich oder . . . Weiterlesen | |
'Tipps für Autoren' auf finanzen-lexikon.de | ■■■■ |
Hier sind ein paar Tipps für Autoren unseres Lexikons. Sie haben damit die Möglichkeit, einem breiten . . . Weiterlesen | |
'Tatverdächtiger' | ■■■■ |
Ein Tatverdächtiger (polizeiintern abgekürzt mit TV) ist eine Person, bei der aufgrund bestimmter Umstände . . . Weiterlesen | |
'Abfindung' | ■■■ |
Die Abfindung ist eine (oft) einmalige Zahlung, um Rechtsansprüche zu befriedigen. Wer zB. ein bestehendes . . . Weiterlesen | |
'Beobachtungs- und Feststellungsbericht' | ■■■ |
Der Beobachtungsund Feststellungsbericht wird polizeiintern abgekürzt mit BuF. . . . Weiterlesen | |
'Organisation' auf allerwelt-lexikon.de | ■■■ |
Organisation bzw. Organisieren (gr. "Werkzeug") lässt sich am zutreffendsten mit "Bewerkstelligung" . . . Weiterlesen | |
'Tatortgruppe' | ■■■ |
Die Tatortgruppe (polizeiintern abgekürzt mit TOG) (auch Spurensicherungseinheit oder Kriminaltechnische . . . Weiterlesen | |
'Arbeit' auf finanzen-lexikon.de | ■■ |
Arbeit steht für den Produktionsfaktor in einer menschlichen Gesellschaften, bzw. die Erwerbstätigkeit, . . . Weiterlesen |