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Mit Ius dispositivum bezeichnet man Gesetze, die "zur Disposition" stehen, über die also verhandelt werden kann. Solche gesetzlichen Regelungen werden auch als "abdingbares Recht" bezeichnet.

Die meisten Regelungen im Zivilrecht (BGB) können per Vertrag anders geregelt werden. Das Zivilrecht greift dann nur, wenn Dinge ungeregelt blieben bzw. die Regelung unwirksam ist.

Unabdingbare (also nicht anders regelbare) Teile im Zivilrecht sind u.a.

  • Bereiche, in denen es um die Festlegung des Eigentums geht (Sachenrecht)
  • Bereiche, in denen regelmäßig ein Vertragspartner der schwächere (wirtschaftlich und von der Sachkenntnis her) ist. Hierzu zählen Mieter, Arbeitnehmer, Verbraucher

Eine Buchliste zum Thema Ius dispositivum.