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Der Flattermann ist im Polizeijargon ein Fall, bei dem schon bei Anzeige feststeht, dass voraussichtlich kein Täter ermittelt werden kann (Z.B. Fahrraddiebstahl). Die Anzeigen werden aus versicherungsrechtlichen Gründen erstellt.

Ganz sinnlos ist so eine Anzeige nicht, denn die Daten werden in die polizeiinterne Datenbank überspielt und sollte man zufällig auf gestohlene Fahrräder stoßen, kann dies hilfreich bei der Rückführung sein.