Ein Verdächtiger ist eine Person, bei der man vermutet, dass sie eine Straftat begangen hat.
Da in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, ist allein die Tatsache, verdächtig zu sein, kein Strafbestand. Daher ist der Begriff "Verdächtiger" auch in keinem Gesetzbuch zu finden.
Es ist relativ leicht auch als "braver Bürger", ein Verdächtiger zu werden. Es genügt, zufällig am Tatort gewesen zu sein oder dem Täter ähnlich zu sehen. Aus solchen Hinweisen kann sich ein Anfangsverdacht bilden. Einem Anfangsverdacht muss die Polizei zwingend folgen. Es ist Aufgabe der Polizei, die unschuldig Verdächtigen möglichst diskret aus dem Kreis der Verdächtigen auszuschließen.
Erhärtet sich jedoch der Verdacht, kann die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten. Man wird dann zum Beschuldigten