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English: Preliminary measure / Español: Medida provisional / Português: Medida provisória / Français: Mesure provisoire / Italiano: Misura provvisoria

Vorläufige Maßnahme bezeichnet im Polizeikontext eine kurzfristige, rechtlich begründete polizeiliche Handlung zur Abwehr einer Gefahr oder zur Sicherstellung von Beweismitteln. Sie wird ohne sofortige gerichtliche Anordnung durchgeführt, muss aber verhältnismäßig sein und kann einer späteren richterlichen Überprüfung unterliegen.

Allgemeine Beschreibung

Vorläufige Maßnahmen dienen dazu, in akuten Situationen schnell einzugreifen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder die Strafverfolgung zu verhindern. Die Polizei handelt dabei auf Grundlage der jeweiligen Landespolizeigesetze, der Strafprozessordnung (StPO) oder anderer Rechtsvorschriften.

Typische Beispiele sind:

  • Vorläufige Festnahme: Eine Person wird bei dringendem Tatverdacht festgenommen, bis eine richterliche Entscheidung über eine Untersuchungshaft vorliegt.
  • Sicherstellung von Beweismitteln: Gegenstände, die für eine Straftat relevant sein könnten, werden kurzfristig beschlagnahmt.
  • Platzverweis: Eine Person muss vorübergehend einen bestimmten Ort verlassen, um Störungen oder Straftaten zu verhindern.
  • Gewahrsamnahme: Eine Person wird zum Schutz oder zur Verhinderung von Straftaten kurzfristig in Polizeigewahrsam genommen.
  • Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss: Bei Gefahr im Verzug darf die Polizei Wohnungen oder Fahrzeuge durchsuchen.

Spezielle Aspekte der vorläufigen Maßnahme

  • Verhältnismäßigkeit: Die Maßnahme muss erforderlich, geeignet und angemessen sein.
  • Befristung: Sie gilt nur so lange, bis eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung getroffen wird.
  • Rechtsmittel: Betroffene können nachträglich Beschwerde gegen die Maßnahme einlegen.
  • Dokumentation: Die Polizei muss jede vorläufige Maßnahme genau protokollieren und begründen.

Anwendungsbereiche

Vorläufige Maßnahmen werden in verschiedenen polizeilichen Bereichen angewandt:

  • Gefahrenabwehr: Sofortige Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten oder Störungen der öffentlichen Ordnung.
  • Strafverfolgung: Sicherstellung von Beweismitteln und Festnahmen von Tatverdächtigen.
  • Demonstrationen und Großveranstaltungen: Einschreiten gegen Störer oder präventive Platzverweise.
  • Verkehrskontrollen: Vorläufige Sicherstellung von Fahrzeugen oder Führerscheinen bei Verdacht auf Verkehrsverstöße.

Bekannte Beispiele

  • Ein Verdächtiger wird auf frischer Tat ertappt und vorläufig festgenommen, bis ein Haftrichter entscheidet.
  • Bei einer Verkehrskontrolle wird ein Fahrzeug mit gefälschten Kennzeichen entdeckt und vorläufig sichergestellt.
  • Während einer Demonstration wird eine Person aggressiv und erhält einen Platzverweis.
  • Bei einem Verdacht auf häusliche Gewalt wird der Täter aus der Wohnung verwiesen (Wohnungsverweis).

Risiken und Herausforderungen

  • Eingriff in Grundrechte: Maßnahmen müssen rechtsstaatlich abgesichert sein.
  • Fehlentscheidungen: Bei falscher Einschätzung der Lage kann eine Maßnahme rechtswidrig sein.
  • Nachträgliche Überprüfung: Maßnahmen müssen durch Gerichte überprüft und ggf. rückgängig gemacht werden.
  • Abwägung zwischen Eile und Rechtsstaatlichkeit: Die Polizei muss in Sekunden entscheiden, aber dabei Gesetze einhalten.

Ähnliche Begriffe

  • Zwangsmaßnahmen: Polizeiliche Maßnahmen, die unter Anwendung von Zwang durchgesetzt werden können.
  • Sofortmaßnahme: Unmittelbare polizeiliche Handlung zur Gefahrenabwehr.
  • Beschlagnahme: Gerichtlich angeordnete Sicherstellung von Gegenständen.

Zusammenfassung

Vorläufige Maßnahmen sind kurzfristige polizeiliche Eingriffe zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung. Sie müssen verhältnismäßig, rechtlich begründet und zeitlich begrenzt sein. Typische Beispiele sind vorläufige Festnahmen, Platzverweise oder Sicherstellungen. Nachträglich können Gerichte die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen überprüfen.

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