English: Custody / Español: Custodia / Português: Custódia / Français: Garde à vue / Italiano: Custodia
Gewahrsamnahme bezeichnet im Polizeikontext die vorübergehende Freiheitsentziehung einer Person durch die Polizei zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung bestimmter Maßnahmen. Sie ist keine strafrechtliche Maßnahme wie eine Festnahme, sondern dient dazu, eine unmittelbare Gefahr abzuwenden oder behördliche Anordnungen durchzusetzen. Die rechtlichen Grundlagen sind in den Polizeigesetzen der Bundesländer sowie im Bundespolizeigesetz geregelt.
Allgemeine Beschreibung
Die Gewahrsamnahme ist eine polizeiliche Maßnahme zur Verhinderung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Sie erfolgt in der Regel auf Grundlage der jeweiligen Landespolizeigesetze und ist zeitlich begrenzt. Eine richterliche Entscheidung ist erforderlich, wenn der Gewahrsam länger als eine bestimmte Frist (meist 24 bis 48 Stunden) andauern soll.
Mögliche Gründe für eine Gewahrsamnahme sind:
- Schutzgewahrsam: Eine Person wird in Gewahrsam genommen, um sie vor einer Gefahr für sich selbst zu schützen (z. B. betrunkene oder suizidgefährdete Personen).
- Platzverweis oder Aufenthaltsverbot durchsetzen: Wenn eine Person trotz Aufforderung einen bestimmten Bereich nicht verlässt.
- Zur Durchsetzung einer Identitätsfeststellung: Falls jemand seine Identität nicht preisgibt und dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist.
- Verhinderung von Straftaten oder Störungen: Wenn eine Person unmittelbar davorsteht, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu begehen.
- Vorbeugegewahrsam: Bei Großveranstaltungen (z. B. Fußballspielen oder Demonstrationen) können Störer vorsorglich in Gewahrsam genommen werden.
Spezielle Aspekte der Gewahrsamnahme
Die Gewahrsamnahme unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben:
- Verhältnismäßigkeit: Die Maßnahme muss erforderlich, geeignet und angemessen sein.
- Dauer: In der Regel nicht länger als erforderlich. Bei längerem Gewahrsam ist eine richterliche Entscheidung notwendig.
- Rechtsbehelfe: Betroffene können gegen die Maßnahme Beschwerde einlegen oder gerichtliche Überprüfung beantragen.
- Dokumentation: Die Polizei muss die Maßnahme schriftlich festhalten und begründen.
Anwendungsbereiche
Die Gewahrsamnahme findet in verschiedenen Situationen Anwendung:
- Demonstrationen und Versammlungen: Bei Ausschreitungen oder zur Verhinderung von Störungen.
- Schutz vulnerabler Personen: Betrunkene oder hilflose Personen werden zur Ausnüchterung oder zum Schutz in Gewahrsam genommen.
- Eskalationsvermeidung: Vorbeugender Gewahrsam, um Gewalt bei Großveranstaltungen zu verhindern.
- Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen: Wenn Personen ihre Identität verweigern oder Platzverweise ignorieren.
Bekannte Beispiele
- Während einer Demonstration wird eine Person in Gewahrsam genommen, da sie trotz mehrfacher Aufforderung eine polizeiliche Absperrung durchbrechen will.
- Ein stark alkoholisierter Mann wird in Schutzgewahrsam genommen, um eine Gefährdung für sich selbst und andere zu vermeiden.
- Bei einem Fußballspiel werden bekannte Hooligans vorsorglich in Gewahrsam genommen, um Ausschreitungen zu verhindern.
Risiken und Herausforderungen
- Eingriff in die Freiheitsrechte: Die Gewahrsamnahme ist ein schwerwiegender Eingriff und erfordert eine rechtliche Prüfung.
- Missbrauchsgefahr: Unrechtmäßige oder unverhältnismäßige Ingewahrsamnahmen können rechtswidrig sein.
- Psychische Belastung: Für Betroffene kann die Maßnahme traumatisierend sein, insbesondere bei unangemessener Behandlung.
- Richterliche Kontrolle: Eine rechtzeitige richterliche Überprüfung muss gewährleistet sein.
Ähnliche Begriffe
- Festnahme: Freiheitsentzug aufgrund eines strafrechtlichen Tatverdachts.
- Untersuchungshaft: Langfristiger Freiheitsentzug nach richterlicher Anordnung im Rahmen eines Strafverfahrens.
- Platzverweis: Mildere Maßnahme, um eine Person an einem bestimmten Ort nicht mehr zu dulden.
Zusammenfassung
Die Gewahrsamnahme ist eine vorübergehende polizeiliche Freiheitsentziehung zur Gefahrenabwehr oder Durchsetzung von Maßnahmen. Sie dient unter anderem dem Schutz von Personen, der Verhinderung von Straftaten oder der Durchsetzung von Identitätsfeststellungen. Die Maßnahme unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben, um Missbrauch zu verhindern.
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