Ein Unfallbeteiligter wird polizeiintern abgekürzt mit UB.
Im polizeilichen Kontext bezieht sich der Begriff "Unfallbeteiligter" auf eine Person, die an einem Verkehrsunfall beteiligt ist. Ein Unfallbeteiligter könnte entweder als Fahrer, Fahrzeugführer oder als Fußgänger an einem Unfall beteiligt sein. Die Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden könnten in einem Unfallfall Ermittlungen durchführen, um die Umstände des Unfalls zu klären und festzustellen, wer für den Unfall verantwortlich ist. Unfallbeteiligte könnten auch als Zeugen in einem Unfallfall dienen und Informationen zum Unfallhergang bereitstellen. Unfallbeteiligte könnten auch selbst von einem Unfall betroffen sein und Verletzungen oder Schäden erleiden. In diesem Fall könnten sie Anspruch auf Schadensersatz oder andere Rechte haben.