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Der Strafbefehl ist eine einem Strafurteil im wesentlichen gleichstehende Entscheidung. Das Strafbefehlsverfahren bietet dem Straftäter die Möglichkeit, eine Str afe zu akzeptieren, ohne dass es zu einer -ihm möglicherweise peinlichen- Hauptverhandlung kommt. Es ist also ein vereinfachtes Verfahren zur Beendigung eines Strafverfahrens mit einer Sanktion ohne Hauptverhandlung.