Lexikon K
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Kv oder KV ist die polizeiinterne Abkürzung für Körperverletzung.
In Rheinland-Pfalz gibt es noch die Unterscheidung
KvD ist die polizeiinterne Abkürzung von
- Kriminalbeamter vom Dienst (ranghöchster Kriminalbeamter, der sich im Dienst befindet)
- Kraftfahrer vom Dienst
- Kommissar vom Dienst