Kv oder KV ist die polizeiinterne Abkürzung für Körperverletzung.
In Rheinland-Pfalz gibt es noch die Unterscheidung
- gef KV = gefährliche Körperverletzung
- s KV = schwere Körperverletzung
Kv oder KV ist die polizeiinterne Abkürzung für Körperverletzung.
In Rheinland-Pfalz gibt es noch die Unterscheidung