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Dolus ist ein Begriff aus dem Lateinischen und bedeutet Vorsatz. Wer eine Tat vorsätzlich begeht, will dies auch wirklich mit Absicht geschehen lassen. Wer etwas aus Versehen, also unabsichtlich tut, handelt nicht mit Vorsatz. Der Dolus eventualis ("bedingter Vorsatz" bzw. "Eventualvorsatz") ist eine schwache Form des Vorsatz.

Hier muss der Täter die Tat nicht unbedingt wollen, er nimmt es jedoch zustimmend in Kauf, dass es geschehen kann.

Schwer abzugrenzen ist der Dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit. In beiden Fällen weiß der Täter, dass sein Handeln strafbare Folgen haben kann. Bei der bewussten Fahrlässigkeit rechnet er jedoch nicht damit, dass diese eintreten werden.