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Dem Polizeibeamten stehen diverse Auskunftssysteme zur Verfügung. Das Einholen von Informationen nennt man "abfragen".

Insbesondere bei herrenlosen Gegenständen oder angetroffenen Personen werden diese Auskunftssysteme genutzt, um z.B. die Gegenstände seinem rechtmäßigen Eigentümer zuzuführen oder in Erfahrung zu bringen, ob Vorerkenntnisse über bestimmte Personen vorliegen.

Es ist nicht zu verwechseln mit "Daten erheben".