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Einleitung
Das Kriminal-Lexikon begrüßt Sie im Internet.
Wir wollen Ihnen einen umfassenden und leicht verständlichen Einblick in die Arbeit der Polizei, die Arbeit der Behörden sowie die Bedeutung und Anwendung unserer Gesetze geben.
Trotz aller Sorgfalt können wir jedoch keine Haftung übernehmen. In allen juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Es folgen einige ausgewählte Beiträge.
Besoldung
English: remuneration / Español: remuneración / Português: remuneração / Français: rémunération / Italiano: retribuzione
Besoldung bezeichnet im polizeilichen Kontext die Bezahlung, die Beamte, einschließlich Polizeibeamten, für ihre Dienste vom Staat erhalten. Es handelt sich um die Vergütung, die durch ein festgelegtes Besoldungssystem geregelt ist und sich nach dem Dienstgrad, der Berufserfahrung und der Verantwortung richtet.
Einsatzort
English: Deployment / Español: Despliegue / Português: Implantação / Français: Déploiement / Italiano: Impiego
Der Einsatzort wird polizeiintern abgekürzt mit EO. Im Polizei und Kriminalistik Kontext bezieht sich der Begriff "Einsatzort" auf den Ort, an dem eine Straftat begangen wurde oder an dem ein Einsatz von Polizei, Feuerwehr oder anderen Rettungsdiensten stattfindet.
Inkrafttreten
English: Entry into force / Español: Entrada en vigor / Português: Entrada em vigor / Français: Entrée en vigueur / Italiano: Entrata in vigore
Inkrafttreten bezeichnet im polizeilichen Kontext den Zeitpunkt, ab dem eine gesetzliche Regelung, eine Vorschrift oder eine Anordnung rechtswirksam wird. Dies markiert den Beginn ihrer Verbindlichkeit, sodass sie von der Polizei und anderen Behörden angewendet und durchgesetzt werden kann.
Polizeikontrolle
English: Police check / Español: Control policial / Português: Controle policial / Français: Contrôle de police / Italiano: Controllo di polizia
Polizeikontrolle bezeichnet eine Maßnahme der Polizei, bei der Personen, Fahrzeuge oder Gegenstände überprüft werden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder Straftaten zu verhindern und aufzuklären. Sie kann routinemäßig oder anlassbezogen erfolgen.
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