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Der Begriff Haftung im juristischen Bereich beschreibt die Verantwortung für einen möglichen Schaden und die Verpflichtung zur Kompensation (Schadensersatz). Gelegentlich wird der Begriff noch weiter gefasst im Sinne von "Schuld".

Juristen gehen nicht so weit. Beispiel: man darf in einem Auto am Verkehr teilnehmen. Das ist zwar gefährlich, aber erlaubt. Man wird also allein dadurch nicht schuldig. Dennoch haftet man für alle Schäden, die man mit dem Fahrzeug (auch ohne Schuld) verursacht. Diese Pflicht zur Haftung (Haftpflicht) wird meist von einer Versicherung abgedeckt.