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Ein Tatverdächtiger (polizeiintern abgekürzt mit TV) ist eine Person, bei der aufgrund bestimmter Umstände der begründete Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen hat oder an der Begehung beteiligt war. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Bewertung, die auf vorhandenen Indizien, Zeugenaussagen oder sonstigen Erkenntnissen beruht.

Beispiele für Situationen, in denen eine Person als Tatverdächtiger gilt, könnten sein:

  • Eine Person wird am Tatort eines Einbruchs festgenommen und hat Werkzeuge dabei, die zur Durchführung des Einbruchs verwendet wurden.
  • Ein Zeuge identifiziert eine Person als diejenige, die aus einem Geschäft gestohlen hat.
  • Eine Person wird von einem Passanten dabei beobachtet, wie sie ein Fahrradschloss aufbricht und mit dem Fahrrad davonfährt.
  • Eine Person wird aufgrund von DNA-Spuren am Tatort eines Verbrechens verdächtigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Person als Tatverdächtiger gilt, solange die Schuld nicht bewiesen wurde. Das bedeutet, dass die Polizei bei der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten bestimmte Verfahrensregeln einhalten muss, um die Rechte der Verdächtigen zu schützen. Dazu gehört unter anderem das Recht auf eine faire Behandlung, das Recht auf anwaltliche Vertretung und das Recht auf eine unabhängige Gerichtsentscheidung.

Zusammenfassend bezieht sich der Begriff "Tatverdächtiger" im Polizei-Kontext auf eine Person, bei der der begründete Verdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Bewertung auf Basis von vorhandenen Indizien oder Zeugenaussagen. Die Polizei muss jedoch bestimmte Verfahrensregeln einhalten, um die Rechte der Verdächtigen zu schützen und eine faire Behandlung sicherzustellen.