Ein Führerschein ist die amtliche Bescheinigung zum Nachweis einer Fahrerlaubnis. Er ist bei Fahrten auf öffentlichen Straßen stets mitzuführen.
Der sogenannte Führerscheinentzug kann durch Strafgerichte als Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet werden (§ 69 StGB).
Andere Definition:
Der Führerschein ist ein amtliches Dokument, das zum Führen einer mobilen Maschine (Auto, Kfz, LKW, PKW, Bus, Taxi, Zug, Boot, Flugzeug) berechtigt.