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English: Exclusion zone / Español: Zona de exclusión / Português: Zona de exclusão / Français: Zone d'exclusion / Italiano: Zona di esclusione

Der Begriff Bannmeile bezeichnet einen Bereich um das Parlament bzw. Rathaus innerhalb dessen keine Demonstrationen zugelassen sind.

Eine "Bannmeile" ist ein Begriff, der auch in Zusammenhang mit dem Strafrecht verwendet wird und sich auf einen bestimmten Bereich bezieht, in dem sich eine Person nicht aufhalten darf. Eine Bannmeile wird oft im Zusammenhang mit der Überwachung von Straftätern verwendet, die auf Bewährung oder unter Hausarrest stehen. Sie kann auch im Zusammenhang mit Personen verwendet werden, die sich nicht in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder anderen Orten aufhalten dürfen, an denen Kinder anwesend sind.

Eine Bannmeile kann durch einen Gerichtsbeschluss oder eine Polizeiverfügung verhängt werden und wird in der Regel dazu verwendet, die Rückfallgefahr von Straftätern zu verringern und die Öffentlichkeit zu schützen. Die Einhaltung einer Bannmeile wird in der Regel von der Polizei überwacht und Verstöße können mit weiteren Strafen geahndet werden.