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Unter einer Absperrung versteht man eine erhebliche Reduzierung des zulässigen Personenkreises für eine bestimmte Fläche und Zeitraum.

Soweit es öffentlichen Raum betrifft, ist dies nur der Polizei oder besonders beauftragte Personen (z.B. Straßenbaufirmen) erlaubt. Auf privaten Flächen ist dies zusätzlich dem Eigentümer, Pächter, Mieter oder deren Beauftragten gestattet.

Gründe können sein

Die Absperrung wird vorgenommen bzw. angezeigt durch