Die "Vernehmungsüberwachung" (VÜ) ist eine besondere Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden, um Vernehmungen von Tatverdächtigen oder Zeugen zu überwachen und aufzuzeichnen.
Hier sind einige Beispiele für die Verwendung des Begriffs "VÜ" im Strafrecht, Polizei und Kriminalistik Kontext:
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"Die Polizei hatte eine VÜ angeordnet, um die Aussagen des Verdächtigen zu überprüfen." Hier bezieht sich "VÜ" auf eine Vernehmungsüberwachung, bei der die Aussagen eines Verdächtigen aufgezeichnet wurden.
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"Die VÜ hatte ergeben, dass der Zeuge eine falsche Aussage gemacht hatte." Hier bezieht sich "VÜ" auf die Überwachung der Vernehmung eines Zeugen, die ergeben hatte, dass dieser eine falsche Aussage gemacht hatte.
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"Die Ermittler hatten die VÜ aufgrund eines dringenden Tatverdachts angeordnet." Hier bezieht sich "VÜ" auf eine Vernehmungsüberwachung, die aufgrund eines dringenden Tatverdachts angeordnet wurde.
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"Die VÜ hatte wichtige Beweise gegen den Verdächtigen erbracht." Hier bezieht sich "VÜ" auf eine Vernehmungsüberwachung, die wichtige Beweise gegen einen Verdächtigen erbracht hatte.
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"Die VÜ war rechtswidrig, da sie ohne richterliche Anordnung durchgeführt wurde." Hier bezieht sich "VÜ" auf eine Vernehmungsüberwachung, die ohne richterliche Anordnung durchgeführt wurde und daher als rechtswidrig angesehen wurde.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Vernehmungsüberwachung eine schwerwiegende Maßnahme ist, die nur unter bestimmten Umständen angeordnet werden darf. In den meisten Ländern wird eine richterliche Anordnung benötigt, um eine VÜ durchzuführen, und es müssen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllt werden, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden.