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Ein Ladendetektiv ist eine vom Inhaber eines Ladens (Kaufhaus, Supermarkt) eingesetzte Person mit dem Auftrag, Ladendiebstahl zu vermeiden bzw. den Ladendieb zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Ladendetektiv hat keine besonderen Rechte wie etwa die Polizei sie hat. Die rechtliche Grundlage seines Handelns ist das Jedermannrecht erweitert ggfs. durch das Hausrecht.